Impressum und Datenschutz auf der Firmenwebsite: was Pflicht ist
Das ist der Teil des Geschäfts, an den niemand denkt, bis der Brief kommt. Er sieht harmlos aus: ein Schreiben einer Kanzlei, das mitteilt, Ihre Website verstoße gegen geltendes Recht, Sie mögen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Kosten übernehmen. Die Beträge beginnen im dreistelligen Bereich, und die Unterlassungserklärung bindet Sie für Jahre. Vermeidbar ist das mit einem Abend Arbeit.
Hier steht, was auf der Website eines gewerblich tätigen Betriebs stehen muss und wie Sie die eigene Seite in einer Viertelstunde prüfen. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine praktische Liste der Punkte, an denen es in der Praxis klemmt. Wer mit einer neuen Website startet, findet den Rahmen im Beitrag über Kosten und Inhalte einer Firmenwebsite. Für alles Weitere gilt: Im Zweifel fragen Sie eine Kanzlei, bevor Sie etwas unterschreiben.
Inhalt
Warum das gerade hier so ernst genommen wird
Die Pflicht, die Anbieterdaten anzugeben, folgt unmittelbar aus dem Digitale-Dienste-Gesetz und gilt für jede geschäftsmäßig betriebene Website, unabhängig von Größe und Rechtsform. Dazu kommt die Datenschutz-Grundverordnung, die vorschreibt, worüber Sie informieren müssen und wofür Sie eine Einwilligung brauchen. Beides wird nicht nur von Behörden geprüft, sondern häufiger vom Wettbewerb, und der Weg dazu ist die Abmahnung. Genau deshalb ist die Durchsetzung hier spürbarer als in vielen anderen Ländern.
Der zweite Grund ist der Kunde selbst. Viele sehen ins Impressum, um zu prüfen, mit wem sie es zu tun haben, bevor sie anfragen. Fehlt es oder ist es unvollständig, entsteht Misstrauen genau in dem Moment, in dem die Entscheidung fällt. Die Pflichtangaben sind also nicht nur Rechtsschutz, sondern ein Teil Ihrer Glaubwürdigkeit.
Was ins Impressum gehört
Das Impressum muss von jeder Unterseite aus erreichbar sein, üblicherweise über die Fußzeile, und mit höchstens zwei Klicks. Hinein gehören der vollständige Name beziehungsweise die Firma in der eingetragenen Form, die ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach, sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die schnelle Kontaktaufnahme. Dazu kommen die Rechtsform samt Vertretungsberechtigten, das Register und die Registernummer, sofern vorhanden, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls Sie eine haben.
Bei zulassungspflichtigen Handwerken kommen weitere Angaben hinzu: die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie ein Hinweis auf die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen. Das betrifft viele Gewerke, die genau diesen Punkt übersehen. Ergänzen Sie außerdem den Hinweis zur Verbraucherschlichtung, wenn er für Sie einschlägig ist.
Was in die Datenschutzerklärung gehört
Die Datenschutzerklärung beschreibt, welche Daten Sie erheben, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange Sie sie speichern und an wen Sie sie weitergeben. Für einen kleinen Dienstleistungsbetrieb heißt das konkret: das Kontaktformular, die Server-Protokolle Ihres Hosters, eingesetzte Statistikwerkzeuge und alles, was von fremden Servern geladen wird. Dazu kommen die Rechte der Betroffenen und Ihre Kontaktdaten dafür. Der Text muss zu Ihrer Website passen und nicht zu irgendeiner.
Die größte Fehlerquelle sind Werkzeuge, von denen der Betreiber selbst nichts weiß. Eine direkt eingebettete Karte auf der Kontaktseite, Schriftarten, die von einem externen Server geladen werden, ein Werbepixel aus einer alten Kampagne oder ein Video, das beim Aufruf mitlädt: All das überträgt Daten, bevor jemand zugestimmt hat. Genau diese Fälle stehen regelmäßig in Abmahnungen.
Der Cookie-Banner, Quelle der meisten Fehler
Ein Banner reicht nicht dadurch, dass er da ist. Ablehnen muss genauso einfach möglich sein wie Zustimmen, Einwilligungen dürfen nicht vorausgewählt sein, und die einwilligungspflichtigen Werkzeuge dürfen erst nach der Zustimmung laden. Ein Banner, der nur informiert, während im Hintergrund bereits Statistik und Karten laufen, erfüllt seinen Zweck nicht. Prüfen Sie das im privaten Fenster Ihres Browsers, bevor Sie irgendetwas anderes ändern.
Ein zweiter häufiger Fehler ist ein Banner in einer anderen Sprache als der Rest der Website oder einer, der beim Klick irgendwohin verschwindet. Beides stellt die Wirksamkeit der Einwilligung infrage und wirkt zugleich unaufgeräumt. Wenn Sie mehrsprachig arbeiten, muss der Banner der jeweiligen Sprachversion folgen.
Der häufigste Fehler: kopierte Texte
Sehr verbreitet ist es, Impressum und Datenschutzerklärung von einer anderen Website zu kopieren und den Namen zu tauschen. Das Ergebnis beschreibt fast immer Werkzeuge, die Sie nicht haben, und lässt jene aus, die Sie tatsächlich einsetzen, womit der Text seinen Zweck verfehlt. Ein Generator eines seriösen Anbieters ist die deutlich bessere Grundlage, weil er nach Ihren Werkzeugen fragt. Bei komplexeren Fällen führt am Blick einer Kanzlei kein Weg vorbei.
Der zweite Fehler ist, es einmal zu erledigen und nie wieder anzusehen. Die Texte gehören aktualisiert, sobald Sie ein Werkzeug ergänzen, die Anschrift wechseln oder die Rechtsform ändern. Setzen Sie sich dafür einmal im Jahr eine Erinnerung. Das dauert zwanzig Minuten und erspart den unangenehmen Fall.
Wo es erfahrungsgemäß hakt
Das Impressum zu schreiben ist einfach, schwierig wird die technische Seite der Einwilligung, also dafür zu sorgen, dass wirklich nichts vor dem Klick lädt. Die zweite Schwierigkeit sind alte Websites, in denen über Jahre Werkzeuge eingebaut wurden, an die sich niemand erinnert. Die dritte ist die Mehrsprachigkeit, weil Pflichtangaben in jeder Sprachversion vorhanden sein müssen. Diese drei Punkte sind der Grund, warum eine kurze Durchsicht sinnvoll ist.
Wir prüfen das zusammen mit dem Sichtbarkeits-Check, weil sich beides an denselben Stellen ansehen lässt. Sie erfahren kostenlos, ob die Pflichtangaben vollständig sind und ob Werkzeuge zu früh starten. Ergibt sich daraus rechtlicher Klärungsbedarf, sagen wir das deutlich, statt zu raten.
Was Sie heute tun können
Öffnen Sie Ihre Website und prüfen Sie, ob Sie von jeder Unterseite mit zwei Klicks zu Impressum und Datenschutzerklärung kommen. Vergleichen Sie danach die Angaben im Impressum mit der Wirklichkeit, also mit aktueller Anschrift, Telefonnummer, Rechtsform und Registernummer. Fehlt etwas, ist das Ihre erste Aufgabe für heute Abend.
Öffnen Sie die Seite anschließend in einem privaten Fenster und sehen Sie nach, ob vor dem Klick auf den Banner Karten, Videos oder Statistiken laden. Ist das der Fall, haben Sie den dringendsten Punkt gefunden, und er erfordert meist technische Hilfe. Alles andere können Sie selbst erledigen.
Die technische Seite, also Banner, Ladeverhalten und Aufbau der Seiten, übernehmen wir im Rahmen von WordPress SEO und der laufenden Website-Betreuung. Fragen, die eine juristische Prüfung brauchen, laufen über unsere rechtliche Betreuung, damit niemand bei Vorschriften rät. Die Reihenfolge ist einfach: zuerst die Pflichtangaben, dann die Werbung.
Häufige Fragen
Ja, die Pflicht gilt für jede geschäftsmäßig betriebene Website, unabhängig von Rechtsform und Größe. Anzugeben sind Name, ladungsfähige Anschrift, Kontaktdaten und, sofern vorhanden, Registerangaben und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Ja, denn Daten werden auch dann verarbeitet, wenn der Server IP-Adressen protokolliert, Schriftarten extern geladen werden oder ein Statistikwerkzeug läuft. Der Text fällt kürzer aus, entfallen kann er nicht.
Für eine Website, die sich an Kunden in Deutschland richtet, ja, weil die Pflicht aus deutschem Recht folgt. Weitere Sprachfassungen sind zulässig und sinnvoll. Die Pflichtangaben müssen in jeder Sprachversion erreichbar sein.
Nichts sofort unterschreiben und nichts vorab zahlen, sondern zeitnah anwaltlichen Rat einholen, weil Unterlassungserklärungen oft weiter gefasst sind als nötig. Die Fristen sind kurz, ignorieren sollte man das Schreiben nicht. Parallel den beanstandeten Punkt beheben.